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Senkung des IESG-Zuschlag

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Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt. Diesen Zuschlag trägt zur Gänze der Arbeitgeber, somit sinken im entsprechenden Ausmaß die Lohnnebenkosten.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: sakkmesterke - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr regionaler Steuerberater für den 5. Bezirk in Wien. Unsere besonderen Kompetenzen liegen im Bereich Bauwesen, Umgründungen, Umsatzsteuerrecht und Finanzstrafrecht.

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