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Coronavirus: Welche Beihilfen wurden zuletzt erweitert?

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Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.

Erhöhter Ausfallsbonus für März und April

Um besonders betroffene Unternehmen mit mehr Liquidität auszustatten, wird der Ausfallsbonus für die Monate März und April 2021 wie folgt erhöht:

  • Statt der bisherigen 15 % können im Rahmen des Ausfallbonus nunmehr 30 % als „eigentlicher Bonus“ beantragt werden. Gemeinsam mit dem 15%igen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können somit 45 % des Umsatzrückgangs beantragt werden.
  • Weiters wird auch die Obergrenze für den Ausfallsbonus von € 30.000,00 auf € 50.000,00 angehoben. Dementsprechend können für März und April 2021 jeweils bis zu € 80.000,00 als Ausfallsbonus beantragt werden (€ 50.000,00 „eigentlicher Bonus“ und € 30.000,00 FKZ-Vorschuss).
  • Die Antragstellung für den erhöhten Ausfallsbonus für März 2021 erfolgt ab dem 16.4.2021 via FinanzOnline.

Weiterführende Informationen zum Ausfallsbonus erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/.

Kurzarbeitsbonus

Für Betriebe in ausgewählten Branchen, die seit November von Öffnungsbeschränkungen betroffen sind, gibt es einen neuen Kurzarbeitsbonus in Höhe von bis zu € 1.000,00. Im Rahmen dieser Förderung erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu € 825,00 pro beschäftigter Person, für welche der Kurarbeitsbonus beantragt wird. Die Beschäftigten selbst erhalten jeweils € 175,00 netto von ihrem Arbeitgeber als einmalige Abgeltung für ihren Einkommensverlust. Die betroffenen Branchen sind auf der Homepage des BMF angeführt und umfassen insbesondere:

  • Personenbeförderung,
  • Beherbergung,
  • Gastgewerbe,
  • Kinos,
  • Kultur,
  • Sport- und Freizeitunterricht.

Gastgartenförderung

Als branchenspezifische Unterstützung können Gastgärtenbetreiber im Rahmen der „Gastgärtenoffensive“ eine Investitionsprämie von 20 % für Investitionen in die Schaffung zusätzlicher oder Attratkivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien erhalten. Die förderbaren Kosten müssen dabei mindestens € 5.000,00 und dürfen höchstens € 100.000,00 betragen. Die Gastgartenförderung beläuft sich auf mindestens € 1.000,00 und ist mit € 20.000,00 gedeckelt. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen.

Weiterführende Informationen zur Gastgartenförderung erhalten Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.4.2021 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter den jeweils angeführten Internetadressen.

Stand: 27. April 2021

Bild: Illustration

Über uns: Wir sind Ihr regionaler Steuerberater für den 5. Bezirk in Wien. Unsere besonderen Kompetenzen liegen im Bereich Bauwesen, Umgründungen, Umsatzsteuerrecht und Finanzstrafrecht.

Erscheinungsdatum:

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