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Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?

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Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet. Hier ein Überblick zu den geplanten Maßnahmen:

Digitalsteuer auf Online-Werbeeinnahmen

Große Konzerne, die weltweit einen Umsatz von € 750 Mio. und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 15 Mio. erzielen, sollen künftig einer österreichischen Digitalsteuer von 5 % für Umsätze im Bereich der Online-Werbung unterliegen.

Informationsverpflichtung für digitale Vermittlungsplattformen

Buchungsplattformen sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Verletzt beispielsweise eine Plattform mit privaten Beherbergungsangeboten ihre diesbezügliche Sorgfalt, so soll die Plattform bei nicht versteuerten Umsätzen der Vermieter haftbar gemacht werden können.

Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen

Lieferungen von Paketen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 22,00 sind bisher von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Befreiung soll künftig entfallen. Zudem sollen in Zukunft Online-Plattformen selbst bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Private als Lieferer gelten. Somit kann die österreichische Finanzverwaltung der Plattform selbst die Steuer vorschreiben.

Versandhandel: Lieferschwelle soll entfallen

Liefert ein EU-Unternehmer an Private in Österreich, so unterlag dies bisher grundsätzlich erst ab einer Lieferschwelle von € 35.000,00 des Unternehmers nach Österreich der Umsatzsteuerpflicht. Künftig soll diese Schwelle entfallen und ab dem ersten Euro Steuerpflicht in Österreich bestehen. Nur Kleinstunternehmen (Umsätze bis € 10.000,00) sollen davon ausgenommen sein.

Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. April 2019

Bild: sdecoret - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr regionaler Steuerberater für den 5. Bezirk in Wien. Unsere besonderen Kompetenzen liegen im Bereich Bauwesen, Umgründungen, Umsatzsteuerrecht und Finanzstrafrecht.

Erscheinungsdatum:

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